Der fliegende Holländer

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http://www.cappellacivica.it/Sito_della_Cappella_Civica_di_Trieste/Cappella_Civica_home.html
  • Montag, 09 Januar 2023 18:20

http://www.cappellacivica.it/Sito_della_Cappella_Civica_di_Trieste/Cappella_Civica_home.html

Der Rahmentarifvertrag für Gebäudereinigung ist ein Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen und -vergütungen für Beschäftigte in der Gebäudereinigung in Deutschland festlegt.

 

Er wird von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gilt für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung, die in Unternehmen tätig sind, die dem Tarifvertrag angehören. Der Rahmentarifvertrag enthält Regelungen zu den Themen Arbeitszeit, Urlaub, Lohn und Gehalt, Zulagen und Sonderzahlungen sowie Schulungen und Weiterbildungen. Er dient als Grundlage für die Gestaltung von Arbeitsverträgen in der Gebäudereinigung und soll für faire Arbeitsbedingungen und eine gerechte Vergütung der Beschäftigten sorgen.Tarifeinigung im Gebäudereiniger-Handwerk (zweite Verhandlungsrunde am 2. Juni 2022) - Löhne steigen zum 1. Oktober 2022

Wenn der gesetzliche Mindestlohn am 1. Oktober 2022 auf 12 € angehoben wird, wäre der ursprünglich vereinbarte Mindestlohn für Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten (Lohngruppe 1) zu niedrig.
Die Arbeitgeber und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben sich auf vorzeitige Gespräche geeinigt.
Die Tarifeinigung sieht vor, dass die Verdienste in allen Lohngruppen ab Oktober 2022 steigen. Im Januar 2024 folgt ein weiteres Plus.
Am 22.09.2022 wurde die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. In der ursprünglichen Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 22.09.2022 war ein Fehler. Dort stand, dass die zweite Erhöhung erst am 1. April 2024 erfolgen sollte. Dieser Fehler wurde am 27.09.2022 im Bundesanzeiger korrigiert.
Der Mindestlohn für Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten (Lohngruppe 1) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro und zum 1. Januar 2024 auf 13,50 Euro.
Der Mindestlohn für Glas- und Fassaden­reinigungs­arbeiten (Lohngruppe 6) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro und zum 1. Januar 2024 auf 16,70 Euro.
Mindestlöhne ab Dezember 2020  (ab 01.12.2020 ist die Lohnuntergrenze in Ost und West gleich)

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